Anerkennung von Pflegekräften aus dem Ausland
Die erfolgreiche Rekrutierung von Pflegefachkräften aus dem Ausland ist mit vielen Fragen verbunden. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir Antworten für Ihre drängendsten Fragen übersichtlich zusammen gestellt. Laden Sie am besten auch gleich die 12 exklusiven Tipps herunter, mit denen Sie Ihr Haus attraktiv für Pflegekräfte aus dem Ausland machen.
Eine der wichtigsten Fragen im Kontext ausländischer Pflegekräfte ist: Wie gelingt die Berufsanerkennung von Pflegefachkräften?
Pflegefachkräfte aus Drittstaaten, also von außerhalb der EU, müssen ihre Berufsqualifikation bei der zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung anerkennen lassen.
Diese Behörde entscheidet über den Anerkennungsantrag (Gleichwertigkeitsbescheid) und kommt dabei zu folgenden Ergebnissen:
-
Die volle Anerkennung wird erteilt, wenn die ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau gleichwertig ist.
-
Die teilweise Anerkennung bedeutet, dass Ausgleichsmaßnahmen bzw. eine Anpassungsqualifizierung absolviert werden müssen.
kalentUnser Talent Nicole aus Kolumbien freut sich über ihre ihreihrAnerkennungsurkunde.
Die Anerkennung der im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation ist ein längerer Prozess.
TalentOrange begleitet die ausländischen Pflegekräfte und die Krankenhäuser in Deutschland dabei.
Der Defizitbescheid
Zunächst werden Zeugnisse, Stundenlisten und Studienordnungen der ausländischen Pflegekräfte übersetzt und beglaubigt. Vorteilhaft ist hierfür ein festes Team von Übersetzer*innen, die sich mit den Feinheiten auskennen. Anhand dieser Dokumente beurteilen die Prüfungsämter für medizinische Berufe, inwiefern die Ausbildung und Berufserfahrung der Fachkräfte den deutschen Voraussetzungen zur Berufsanerkennung entsprechen. Ein Feststellungsbescheid (auch: „Defizitbescheid“) bestätigt, ob die Ausbildung vollständig anerkannt werden kann bzw. welche Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Ausstellung kann von wenigen Wochen bis zu vier Monaten dauern. Mit diesem Bescheid wird bei der Bundesagentur für Arbeit die Vorabzustimmung für die Arbeitserlaubnis beantragt. Das dauert – gesetzlich festgelegt – nur zwei Wochen.
Die Vorabzustimmung und die Einreise
Mit dieser Vorabzustimmung kann der Personaldienstleister oder der künftige Arbeitgeber für die Fachkräfte aus dem Ausland die Termine zur Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im jeweiligen Herkunftsland vereinbaren. Um das Visum zu erteilen, benötigen die deutschen Botschaften in der Regel zwei bis drei Wochen. Anschließend wird der Flug gebucht und der große Tag der Ausreise naht. Selbstverständlich sollten die ausländischen Pflegekräfte bei ihrer Ankunft in Deutschland persönlich empfangen und zu den vorbereiteten Wohnungen begleitet werden.
Wichtig ist, die Neuankömmlinge anschließend bei den ersten Schritten in der neuen Heimat zu begleiten: beim Gang zum Einwohnermeldeamt, um ein Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer zu erhalten, bei der Eröffnung eines Bankkontos oder dem Abschluss des passenden Handy-Vertrags. Auch benötigen die internationalen Pflegekräfte eine erste Orientierung in der neuen Stadt. Auf diese Weise wird der Grundstein für ein erfolgreiches Onboarding beim zukünftigen Arbeitgeber gelegt.
Die Anpassungsmaßnahme
Einige Tage nach der Ankunft in Deutschland beginnt die Arbeit im Krankenhaus. Wann die Anpassungsmaßnahme startet, ist unterschiedlich. Als Arbeitgeber sollten sie dies vorab organisieren. Ein Anpassungslehrgang kann ein sehr erfolgreicher Weg für Sie als Arbeitgeber wie für die neuen Mitarbeiter sein. Er dauert in der Regel sechs bis neun Monate und besteht aus einem Wechsel zwischen Theorie und Praxis der Krankenpflege. Die Praxisphasen sind deutlich länger als die Theoriephasen und werden auf verschiedenen Stationen (z.B. Innere und Chirurgie) absolviert. Nutzen Sie für die Planung Ihrer Anpassungslehrgänge die Erfahrungen anderer Krankenhäuser. Für TalentOrange ist die erfolgreiche Integration der ausländischen Pflegekräfte entscheidend. Wir stellen daher gern den Kontakt zu anderen Krankenhäusern her, die schon Erfahrung mit Anpassungslehrgängen haben. Am Ende der vom Arbeitgeber geplanten Anpassungsmaßnahme steht entweder ein Fachgespräch oder die Kenntnisprüfung. Mit der Zusendung der Urkunde ist der Prozess der Berufsanerkennung abgeschlossen.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
In jedem Bundesland sind die Bestimmungen zur Berufsanerkennung anders. Es ist vorteilhaft, wenn Sie die möglichen Fallstricke in diesem Prozess kennen und aus dem Weg räumen können. TalentOrange verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in diesem Feld und hat über 2.000 internationalen Pflegekräften zur Anerkennung ihres Berufs verholfen. Darüber verfügen die Projektmanager über gute Kontakte zu den zuständigen Stellen und können dort persönlich nachhaken, falls sich das Prüfverfahren einmal länger hinziehen sollte. Mit dieser Expertise und viel Empathie begleitet TalentOrange die Pflegekräfte auch bei ihren ersten Schritten in Deutschland und legt so die Basis für eine erfolgreiche Integration.
Sie möchten mit einem erfahrenen Dienstleister für die Anerkennung von ausländischen Pflegekräften sprechen?
Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um die Themen Pflegekräfte aus dem Ausland, Kenntnisprüfung, Berufsanerkennung, u.v.m.