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 Personalschlüssel in Kitas: Schlüssel zur Qualitätsbetreuung 

In ganz Deutschland herrscht in der Kinderbetreuung ein Mangel an Fachkräften. Fast jede Kommune hat unbesetzte Stellen in ihren Kindertagesstätten. Dadurch ist es oft nicht möglich, einen Betreuungsschlüssel umzusetzen, der wissenschaftlich empfohlen und kindgerecht ist.

 

TalentOrange ist in der Rekrutierung, Deutsch-Ausbildung und Vermittlung von internationalen pädagogischen Fachkräften tätig. Wir helfen Kommunen und anderen Trägern dabei, dem Fachkräftemangel entgegenzutreten und somit einen adäquaten Betreuungsschlüssel umzusetzen. 

 

 

Grundlagen des Personalschlüssels

Der Personalschlüssel in Kitas bezieht sich auf das Verhältnis zwischen der Anzahl der Kinder und dem pädagogischen Personal in einer Kindertagesstätte.

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Er gibt an, wie viele Kinder von einer Fachkraft betreut werden dürfen. Der Personalschlüssel ist ein wichtiger Faktor für die Qualität der Betreuung und die individuelle Förderung der Kinder.

Ein niedriger Personalschlüssel bedeutet, dass mehr Fachkräfte pro Kind zur Verfügung stehen, was zu einer intensiveren Betreuung und einer besseren Betreuungsqualität führen kann. Ein hoher Personalschlüssel hingegen kann zu einer geringeren individuellen Aufmerksamkeit und Betreuungsqualität führen.

Der Personalschlüssel wird in der Regel gesetzlich festgelegt und kann je nach Alter der Kinder und Betreuungsform variieren. Dies liegt daran, dass die Bedürfnisse und Anforderungen der Kinder in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich sind:

  • Säuglinge und Kleinkinder bis zu 3 Jahren

    Für diese Altersgruppe ist ein besonders hoher Personalschlüssel von einer Fachkraft auf drei Kindern wissenschaftlich empfohlen. Diese Altersgruppe benötigt eine intensive Betreuung und individuelle Aufmerksamkeit. Ein niedriger Betreuungsschlüssel ermöglicht es den Erzieher*innen, auf die Bedürfnisse jedes Kindes einzugehen und eine sichere und förderliche Umgebung zu schaffen.

  • Kinder von 3 bis 6 Jahren

    Für diese Altersgruppe ist der Personalschlüssel in der Regel etwas niedriger als bei Säuglingen und Kleinkindern. Eine Fachkraft sollte nicht mehr als 7,5 Kinder betreuen. Diese Altersgruppe ist bereits etwas selbstständiger und benötigt weniger individuelle Betreuung. 

Aktuelle Standards und Vorgaben in Deutschland

Die Anforderungen an den Betreuungsschlüssel variieren je nach Bundesland. 

Beispielsweise hat Berlin einen vergleichsweise hohen Betreuungsschlüssel, während in anderen Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg der Schlüssel etwas niedriger liegt.

Einige Bundesländer haben gesetzliche Vorgaben für den Betreuungsschlüssel festgelegt, während andere Bundesländer Empfehlungen aussprechen. Die genauen Vorgaben können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es wichtig, die aktuellen Bestimmungen für jedes Bundesland zu überprüfen.

Weiterhin können regionale Unterschiede innerhalb der Bundesländer bestehen. In einigen Städten oder Gemeinden können die Betreuungsschlüssel aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder der finanziellen Ressourcen abweichen. Außerdem ist es möglich, dass die Anforderungen an den Betreuungsschlüssel je nach Einrichtungstyp variieren. 

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"Unsere" Erzieherin Luisa arbeitet in Hanau im Bundesland Hessen. Dort wird der Betreuungsschlüssel gesetzlich festgelegt, z.B. soll im U3-Bereich eine Fachkraft nicht mehr als fünf Kinder betreuen. 

Gesetzliche Regelungen und Empfehlungen in allen Bundesländern:

Baden-Württemberg

Beim Betrieb eines an fünf Tagen in der Woche geöffneten Kindergartens, einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen oder einer Kinderkrippe gelten in Baden-Württemberg folgende Mindestpersonalschlüssel:

1. Halbtagsgruppe (i.d.R. 25 Kinder; 4 Stunden durchschnittl. tägl. Öffnungszeit):

-> bei Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt: 1,3 Vollzeitfachkräfte
-> bei Altersmischung mit Kindern unter 3 Jahren: 1,4 Vollzeitfachkräfte

2. Regelgruppe (i.d.R. 25 Kinder; 6 Stunden durchschnittl. tägl. Öffnungszeit; mit Unterbrechung):

-> bei Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt: 1,8 Vollzeitfachkräfte
-> bei Altersmischung mit Kindern unter 3 Jahren: 2,0 Vollzeitfachkräfte

3. Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (i.d.R. 22 Kinder; 6 Stunden durchschnittl. tägl. Öffnungszeit; ohne Unterbrechung)

-> bei Kindern von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt: 1,9 Vollzeitfachkräfte
-> bei altersgemischten Gruppen: 2,0 Vollzeitfachkräfte

4. Ganztagsgruppe (i.d.R. 20 Kinder; 7 Stunden durchschnittl. tägl. Öffnungszeit)

-> 2,3 Vollzeitfachkräfte

5. Kinderkrippe
mit 15 und mehr Stunden wöchentlicher Öffnungszeit (U3-Bereich 10 Kinder, U2-Bereich 12 Kinder; 7 Stunden durchschnittl. tägl. Öffnungszeit)

-> 2,06 Vollzeitfachkräfte

 

Weitere Informationen

 

Bayern

Der Freistaat Bayern hat in § 17 Absatz 1 der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) einen Mindestanstellungsschlüssel von 1:11,0 für Kindertageseinrichtungen festgesetzt. Dies bedeutet, dass für jeweils 11,0 Buchungszeitstunden der angemeldeten Kinder eine Arbeitsstunde des pädagogischen Personals anzusetzen ist. Kinder können dabei, je nach Alter oder auch körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, mit unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren einberechnet werden.

Der bayernweit durchschnittliche Anstellungsschlüssel beträgt 1:9,18 (Stand 2022). Zudem sieht § 17 Absatz 2 AVBayKiBiG die Einhaltung einer Fachkraftquote vor. Demnach muss mindestens 50 Prozent der nach § 17 Absatz 1 AVBayKiBiG erforderlichen Arbeitszeit von pädagogischen Fachkräften geleistet werden.

Zum Gesetzestext

Berlin

1:3 für Kinder unter 3 Jahren, 1:8 für Kinder ab 3 Jahren

Brandenburg

Das Gesetz zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Krippenbereich (U3) ist im Juni 2023 im Landtag beschlossen worden. Es regelt die stufenweise Verbesserung zum 1. August 2023, 1. August 2024 und 1. August 2025. Zum 1. August 2020 erfolgte zudem die Verbesserung der Personalbemessung im Kindergarten (Ü3) von 1:11 auf 1:10. 

Kinder unter 3 Jahren (U3):
zuvor: 1:6 
derzeit: 1:4,65*
Ziel: 1:4

Kinder über 3 Jahren (Ü3):
zuvor: 1:11
derzeit: 1:10*

Weitere Informationen


*Stand 20.02.2024

Bremen

1:3 für Kinder unter 3 Jahren, 1:10 für Kinder ab 3 Jahren

Hamburg

Beim Personalschlüssel in der Kita ist zwischen dem Schlüssel gemäß Landesrahmenvertrag und gemäß den Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu unterscheiden. Im Landesrahmenvertrag sind jene Leistungen vereinbart, welche Kitas erfüllen müssen, um die von der Stadt Hamburg finanzierten Entgelte zu erhalten. In der Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen sind die Mindestvoraussetzungen für den grundsätzlichen Betrieb einer Kindertageseinrichtung gelistet.

Landesrahmenvertrag:

Krippenbereich: 1:4

Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen:

Krippenbereich: 1:7,6
Elementarbereich: 1:12,5 

Hessen

Nach § 25c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs ist der Mindestpersonalbedarf einer Betreuungseinrichtung daran auszurichten, wie viele Kinder vertraglich aufgenommen sind, welches Alter diese Kinder haben und wie lange sie betreut werden.

Der personelle Netto-Mindestbedarf pro Kind errechnet sich aus dem für das Kind maßgeblichen Fachkraftfaktor und dem seiner vertraglich vereinbarten Betreuungszeit entsprechenden Betreuungsmittelwert.

Für die kindbezogene Berechnung sind Fachkraftanteile pro Kind bestimmt. Hierfür ist rechnerisch ein Fachkraftfaktor gebildet worden, der berücksichtigt, dass jüngere Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand einen höheren Betreuungs- und Unterstützungsbedarf haben als ältere Kinder.

Der Fachkraftfaktor beträgt für ein Kind:

-> im Alter von 0-3 Jahren: 0,2
-> im Alter von 3 Jahren bis Schuleintritt: 0,07
-> ab Schuleintritt: 0,06

Weitere Informationen

Mecklenburg-Vorpommern

1:6 für Kinder unter 3 Jahren (Krippe), 1:14 für Kinder ab 3 Jahren (Kita)

Niedersachsen

Empfehlung:

1:3 für Kinder unter 3 Jahren,

1:10 für Kinder ab 3 Jahren

Nordrhein-Westfalen

Nach § 36 Absatz 4 legt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Mindestausstattung der Kindertageseinrichtungen fest. Als Mindestausstattung in diesem Sinne ist Personal für die Leitungsstunden je Gruppe nach § 29 Absatz 2 (mindestens 5 Leitungsstunden wöchentlich), die Mindestanzahl an Fachkraftstunden nach der Anlage zu § 33 Absatz 1 KiBiz und in der Gruppenform III eine Mindestanzahl an Ergänzungskraftstunden in gleicher Höhe wie die in der Anlage ausgewiesene Anzahl an Fachkraftstunden für diese Gruppenform vorzuhalten. Die Festlegung eines Betreuungsschlüssels im Sinne eines Erzieher:in-Kind-Schlüssels erfolgt nicht. Weitere Maßgaben zur vorgesehenen Gesamtpersonalkraftstundenzahl ergeben sich jedoch aus § 28 Absatz 3 KiBiz.
 
Die im Rahmen der Kindpauschalen finanzierten Gesamtpersonalkraftstunden ermöglichen unter Berücksichtigung von sonstigen Personalkosten wie Vertretungskosten, Kosten für Berufspraktikanten/-innen, Fort- und Weiterbildung u. ä. folgende rechnerische Personalschlüssel in den Gruppenformen:
 
Gruppenform I,
d.h. Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung:
25 h     1:7
35 h     1:7
45 h     1:7
      
Gruppenform II,
d.h. Kinder im Alter von unter drei Jahren:
25 h     1:3,3
35 h     1:3,3
45 h     1:3,3
 
Gruppenform III,
d.h. Kinder im Alter von drei Jahren und älter:
25 h     1:8,8
35 h     1:8,8
45 h     1:7,9

Rheinland-Pfalz

Mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) im Juli 2021 wurde ein Veränderungsprozess in der Kita-Landschaft angestoßen. Dies hat auch dazu geführt, dass der Personalschlüssel in den meisten Einrichtungen angehoben werden konnte.

Bisher war die Grundlage der Personalbemessung die Gruppen einer Einrichtung. Mit dem KiTaG wird auf eine stundengenaue platzbezogene Personalbemessung umgestellt. Das bedeutet, die Anzahl der Betreuungsplätze und der Betreuungsumfang jedes Platzes sind nun maßgebend.

Nach § 21 Abs. 3 KiTaG gibt es drei Platzkategorien. Pro Platzkategorie gibt es bestimmte Personalquoten:

1. Plätze für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres
-> pro Platz 0,263 Vollzeitäquivalente

2. Plätze für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt
-> pro Platz: 0,1 Vollzeitäquivalente

3. Plätze für Kinder vom Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
-> pro Platz: 0,086 Vollzeitäquivalente

Weitere Informationen: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen: Gesetzestext

Saarland

Der Betreuungsschlüssel in Kitas ist im Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) geregelt.

Er ergibt sich aus §4 Abs. 2 Nr.1-6 SBEBG wie folgt: 

Kinderkrippe: Fachkraftfaktor 2,67 pro Gruppe

Kindergarten: Fachkraftfaktor 2,0 pro Gruppe

Kinderhort: Fachkraftfaktor 2,0 pro Gruppe

Altersgemischte Gruppen: Fachkraftfaktor 2,67 bei höchstens sechs Kindern unter drei Jahren pro Gruppe.

Sachsen

Nach § 12 Abs. 2  des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) gelten i.d.R. folgende Personalschlüssel:

Kinderkrippe (U3): 1:5

Kindergarten (Ü3): 1:12


Weitere Informationen

Sachsen-Anhalt

Der Mindestpersonalschlüssel in einer Tageseinrichtung beträgt:

-> für jedes Kind unter drei Jahren 0,187 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

-> für jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt 0,083 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

-> für jedes Schulkind 0,052 Arbeitsstunden einer pädagogischen Fachkraft

Bezugsgrößen für die Mindestpersonalschlüssel sind die jährliche Summe der vereinbarten Betreuungsstunden sowie die vergüteten Jahresarbeitsstunden der pädagogischen Fachkräfte der Tageseinrichtung.


Weitere Informationen: 

Informationen zum neuen Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Gesetzestext 

Schleswig-Holstein

Empfehlung:

1:3 für Kinder unter 3 Jahren,

1:10 für Kinder ab 3 Jahren

Thüringen

Der zur Wahrung des Kindeswohls bei der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung erforderliche Beschäftigungsumfang der pädagogischen Fachkräfte ergibt sich bei Verwendung eines Personalschlüssels von

-> 4 Kinder im Alter 0-1: 0,369 Vollzeitbeschäftigteneinheiten je betreutem Kind

-> 6 Kinder im Alter zwischen 1-2: 0,246 Vollzeitbeschäftigteneinheiten je betreutem Kind

-> 8 Kinder im Alter 2-3: 0,185 Vollzeitbeschäftigteneinheiten je betreutem Kind

-> 12 Kinder im Alter 3-4: 0,123 Vollzeitbeschäftigteneinheiten je betreutem Kind

-> 14 Kinder im Alter 4-5: 0,105 Vollzeitbeschäftigteneinheiten je betreutem Kind

-> 16 Kinder nach dem vollendeten fünften Lebensjahr bis zur Einschulung: 0,092 Vollzeitbeschäftigteneinheiten je betreutem Kind


Weitere Informationen

Auswirkungen eines guten Personalschlüssels

Ein niedriger Personalschlüssel in Kitas hat viele Vorteile für Eltern und Kinder:

  • Individuelle Betreuung

    Mit einem niedrigen Personalschlüssel können die Erzieherinnen und Erzieher sich besser um jedes einzelne Kind kümmern. Dadurch erhalten die Kinder mehr individuelle Aufmerksamkeit und Unterstützung in ihrer Entwicklung.

  • Sicherheit und Aufsicht

    Ein niedriger Personalschlüssel ermöglicht eine bessere Überwachung und Aufsicht der Kinder. Dadurch wird das Risiko von Unfällen oder Verletzungen verringert und die Sicherheit der Kinder gewährleistet.

  • Beziehungsaufbau

    Durch einen niedrigen Personalschlüssel haben die Erzieherinnen und Erzieher mehr Zeit, um eine enge Beziehung zu den Kindern aufzubauen. Dies fördert das Vertrauen und die Bindung zwischen Betreuungspersonen und Kindern.

  • Individuelle Förderung

    Mit einem niedrigen Personalschlüssel können die Erzieherinnen und Erzieher besser auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Kinder eingehen. Sie können gezielt auf die Stärken und Schwächen jedes Kindes eingehen und entsprechende Fördermaßnahmen ergreifen.

  • Emotionaler Support

    Ein niedriger Personalschlüssel ermöglicht es den Erzieherinnen und Erziehern, sich intensiver um die emotionalen Bedürfnisse der Kinder zu kümmern. Sie können ihnen bei der Bewältigung von Ängsten, Sorgen oder Konflikten helfen und eine unterstützende Umgebung schaffen.

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Insgesamt hat ein niedriger Personalschlüssel Einfluss auf die pädagogische Qualität einer Einrichtung. Er trägt dazu bei, dass Kinder in Kitas eine qualitativ hochwertige Betreuung erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Eltern können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder gut versorgt und gefördert werden. 

Herausforderungen und Probleme

Der Personalmangel in Kitas hat Konsequenzen für Kinder, Eltern und Erzieher*innen.

Auswirkungen des Personalmangels auf den Betreuungsschlüssel

 Aufgrund des Fachkräftemangels in Kitas ist die Fachkraft-Kind-Relation ist in den meisten Einrichtungen schlechter als wissenschaftlich empfohlen. Insgesamt werden 68% aller Kita-Kinder in Deutschland in Gruppen betreut, deren Betreuungsschlüssel nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen. 

Kindgerecht wäre nach wissenschaftlichen Empfehlungen ein Personalschlüssel von eins zu drei zwischen Fachkraft und U3-Kindern. Im Ü3-Bereich sollte eine Fachkraft nicht mehr als 7,5 Kinder betreuen. Gerade für die unter Dreijährigen hat sich das Verhältnis seit zuletzt verschlechtert. Das kann negative Konsequenzen haben: 

  • Kinder erhalten oft nicht die individuelle Aufmerksamkeit und Unterstützung, die sie benötigen.

  • Kinder werden in zu große Gruppen betreut, sodass ihre Sicherheit nicht immer garantiert ist.

  • Die Entwicklung der Kinder kann beeinträchtigt werden.

Weitere Auswirkungen des Personalmangels in Kitas:

  • Aufgrund des Fachkräftemangels müssen viele Kitas ihre Öffnungszeiten verkürzen.

  • Deshalb müssen Arbeitnehmer*innen mit jüngeren Kindern ihre Arbeitszeit herunterschrauben. 

  • Dies führt nicht nur zu persönlichen finanziellen Einbußen, sondern befeuert so auch den Fachkräftemangel in anderen Bereichen. 

  • Kitas müssen fachfremdes oder nur eingeschränkt geeignetes Personal einstellen, um die Personallücken notdürftig zu schließen.

  • Elterngespräche und Teamsitzungen müssen entfallen.

  • Erzieher*innen leider unter Überstunden, Stress und Burnout.

Die Zukunft des Personalschlüssels in Kitas

In den letzten Jahren gab es eine verstärkte politische Diskussion über den Personalschlüssel in Kitas.

Viele Experten und Fachkräfte argumentieren, dass die aktuellen Personalschlüssel nicht ausreichend sind, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Sie fordern eine Reduzierung der Gruppengrößen und eine Erhöhung des pädagogischen Personals, um eine individuellere Betreuung zu ermöglichen.

Um den Personalschlüssel zu verbessern, muss der Fachkräftemangel angegangen werden. Unserer Meinung nach ruht die Lösung gegen den Fachkräftemangel in Kitas auf mehreren Säulen:

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Verbesserung der Gehälter und Arbeitsbedingungen 

Um den verantwortungsvollen Aufgaben und der gesellschaftlichen Relevanz von Erzieher*innen gerecht zu werden, ist es erforderlich, die Gehälter entsprechend anzupassen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Kommunen ein höheres Budget für Personal zur Verfügung stellen, um kleinere Gruppen zu ermöglichen und eine vollständig vergütete Ausbildung zu gewährleisten.

Ausbildung und Rekrutierung neuer Erzieher

Es wurden über Jahre hinweg zu wenige junge Menschen für den Beruf der Erzieher*innen ausgebildet. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass der schulische Teil der Ausbildung nicht vergütet wird. Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher dauert in Deutschland, abhängig von der Praxiserfahrung und dem Bundesland, in Vollzeit zwei bis fünf Jahre. Es gibt verschiedene Wege, um den Titel der*m staatlich anerkannten Erzieher*in zu erlangen, jedoch erfordern alle diese Ausbildungen Zeit. Wenn also heute Erzieher*innen gesucht werden, muss man sich in Ländern umsehen, die über ihren eigenen Bedarf hinaus ausbilden. Eine Lösung für den Erziehermangel ist die Rekrutierung aus dem Ausland.

Fazit: Bedeutung eines optimalen Personalschlüssels für die frühkindliche Bildung

Ein optimaler Personalschlüssel in Kitas spielt eine entscheidende Rolle für die frühkindliche Bildung.

Der Personalschlüssel hat direkte Auswirkungen auf die Qualität der Betreuung und die individuelle Entwicklung der Kinder. Ein angemessener Personalschlüssel ermöglicht es den Erzieherinnen und Erziehern, sich ausreichend Zeit für jedes einzelne Kind zu nehmen. Dadurch können sie gezielt auf die Bedürfnisse und Interessen der Kinder eingehen und individuelle Förderung bieten. Ein optimaler Personalschlüssel gewährleistet somit eine hochwertige Betreuung und Bildung, die den Kindern eine solide Grundlage für ihre weitere Entwicklung bietet. Darüber hinaus trägt ein optimaler Personalschlüssel auch zur Sicherheit und zum Wohlbefinden der Kinder bei. Wenn genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist, können potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig erkannt und vermieden werden. Zudem können die Erzieherinnen und Erzieher den Kindern eine vertrauensvolle und liebevolle Umgebung bieten, in der sie sich geborgen fühlen.

 

Ein optimaler Personalschlüssel hat auch positive Auswirkungen auf die Eltern. Sie können sich darauf verlassen, dass ihre Kinder in guten Händen sind und eine qualitativ hochwertige Betreuung erhalten. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich auf ihre eigenen Aufgaben und Verpflichtungen zu konzentrieren, ohne sich ständig Sorgen machen zu müssen.

 

Insgesamt ist ein optimaler Personalschlüssel in Kitas von großer Bedeutung. Wir unterstützen sie dabei, hochqualifizierte und motivierte Erzieher*innen aus dem Ausland zu finden, um so den Personalschlüssel in Ihren Einrichtungen zu verbessern. 

Kontaktieren Sie uns gerne.

Ihr Ansprechpartner: Adrian Bartlog

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